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13.11.2008 11:39 Alter: 4 yrs

Immissionsschutz;

Genehmigungsverfahren nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Papier durch Errichtung und Betrieb eines neuen Heizkraftwerks auf dem Werksgelände der Firma Gebr. Lang GmbH Papierfabrik, Fabrikstraße 4, 86833 Ettringen, Landkreis Unterallgäu (Gemarkung Ettringen, Flurstücke 2916, 2923, 3172, 3172/5); Umplanung; Antrag auf Erteilung einer 1. Teilgenehmigung

Genehmigungsverfahren nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Papier durch Errichtung und Betrieb eines neuen Heizkraftwerks auf dem Werksgelände der Firma Gebr. Lang GmbH Papierfabrik, Fabrikstraße 4, 86833 Ettringen, Landkreis Unterallgäu (Gemarkung Ettringen, Flurstücke 2916, 2923, 3172, 3172/5); Umplanung; Antrag auf Erteilung einer 1. Teilgenehmigung


Die Firma Gebr. Lang GmbH Papierfabrik betreibt an ihrem Standort in Ettringen die Heizkraftwerke Süd und Nord. Diese dienen der Versorgung der Papierproduktion mit Dampf und Strom. Im älteren Heizkraftwerk Süd müssen die mit schwerem Heizöl befeuerten Kessel bis spätestens Ende des Jahres 2012 stillgelegt werden.

Die Dampferzeugung der außer Betrieb zu nehmenden Kessel soll durch ein neu zu errichtendes Heizkraftwerk gewährleistet werden. Gleichzeitig soll die Eigenstromerzeugung erhöht werden. Die geänderten Antragsunterlagen für das neue Heizkraftwerk sehen eine mit Erdgas befeuerte Gas-und Dampfturbosatz-Anlage (GuD) mit einer Feuerungswärmeleistung von insgesamt 111 MWHU und eine Wirbelschichtfeuerung mit Dampfkessel für den Einsatz von Reststoffen aus der Papierherstellung (Deinkingschlämme, Faserfangstoffe, Spuckstoffe, Bioschlamm, Holzrinde), von kommunalem Klärschlamm und von Ersatzbrennstoffen mit einer Feuerungswärmeleistung von 55 MWHU vor.

Das bestehende mit Erdgas betriebene Heizkraftwerk Nord sowie die verbleibenden Heizöl-EL Kessel im Heizkraftwerk Süd sollen in Zukunft zur Deckung der Spitzenlast und als Reserveanlagen zur Verfügung stehen.

Die nunmehr beim Landratsamt Unterallgäu eingereichten Unterlagen sind vollständig neu gefasst und ändern den ursprünglichen Antrag vom 26.09.2007 in folgenden maßgeblichen Punkten ab:
• Verlegung des Standortes innerhalb des Betriebsgeländes
• Reduzierung der Feuerungswärmeleistung des Reststoffkessels von 80 MWHU auf 55 MWHU
• Festlegung auf eine Wirbelschichtfeuerung für den Reststoffkessel
• Reduzierung der Schornsteinhöhe des Reststoffkessels von 85 m auf 75 m
• Mengenreduzierung der extern angenommenen Brennstoffe für den Reststoffkessel

Das neue Heizkraftwerk soll im Februar 2012 in Betrieb genommen werden.

Bei der Errichtung und dem Betrieb des neuen Heizkraftwerkes handelt es sich um eine wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Papier, welche einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 16 BImSchG in Verbindung mit Nr. 6.2 Spalte 1, Nr. 1.1 Spalte 1, Nr. 8.1 Spalte 1 Buchst. b, Nr. 8.11 Spalte 2 Buchst. b Doppelbuchst. bb, Nr. 8.12 Spalte 2 Buchst. b und Nr. 8.13 Spalte 2 des Anhangs zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) bedarf.

Für die Gasturbine gelten die Vorschriften der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen (13. BImSchV). Die Reststoffverbrennungsanlage unterliegt dem Anwendungsbereich der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV).

Nach § 1 Abs. 3 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in Verbindung mit § 3e Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und Nr. 8.1.2 der Anlage 1 des UVPG ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist dabei unselbständiger Bestandteil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens.

Dem Landratsamt Unterallgäu als Genehmigungsbehörde liegt der Antrag der Firma Gebr. Lang GmbH Papierfabrik, Ettringen, vom 07. Januar 2009 auf Erteilung einer 1. Teilgenehmigung nach § 8 Satz 1 BImSchG vor. Antragsgegenstand der Teilgenehmigung ist die Errichtung des neuen Heizkraftwerkes inklusive des kompletten Baukörpers, wobei die Antragsprüfung auch eine. vorläufige Gesamtbeurteilung des Vorhabens insgesamt (Errichtung und Betrieb) zum Gegenstand haben wird. Nicht Antragsgegenstand der 1.Teilgenehmigung sind die Montage und Installation folgender technischer Einrichtungen einschließlich der zugehörigen Rohrleitungen und Apparate:
• Dampfkesselanlage der GuD-Linie
• Dampfkesselanlage der Reststofflinie

Weiterhin nicht Antragsgegenstand der 1.Teilgenehmigung ist der Betrieb des gesamten Heizkraftwerkes. Den Antragsunterlagen ist eine das Gesamtvorhaben umfassende Umweltverträglichkeitsuntersuchung beigefügt.
Das umgeplante Vorhaben wird hiermit nach § 10 Abs. 3 BImSchG und den §§ 8 ff. der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht.
Der Teilgenehmigungsantrag mit den geänderten und neu gefassten Unterlagen, aus denen sich Art, Umfang und Lage des Gesamtvorhabens ergeben, sowie die Umweltverträglichkeitsuntersuchung liegen vom 06. Februar 2009 bis einschließlich 05. März 2009
- beim Landratsamt Unterallgäu, Zi.Nr. 313, Bad Wörishofer Str. 33, 87719 Mindelheim,
- bei der Gemeinde Ettringen, Siebnacher Str. 1, 86833 Ettringen,
-bei der Marktgemeinde Markt Wald, Hauptstr. 61, 86865 Markt Wald,
-bei der Marktgemeinde Türkheim, Maximilian-Philipp-Str. 32, 86842 Türkheim, bei der Gemeinde Amberg, Hauptstr. 1, 86854 Amberg,
-bei der Gemeinde Hiltenfingen, Schulstr. 6, 86856 Hiltenfingen,
-bei der Gemeinde Langerringen, Hauptstr. 16, 86853 Langerringen, bei der Gemeinde Lamerdingen, Hauptstr. 6, 86862 Lamerdingen, und bei der Verwaltungsgemeinschaft Buchloe, Rathausplatz 1, 86807 Buchloe
während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Bis einschließlich 19. März 2009 können beim Landratsamt Unterallgäu oder bei den anderen oben genannten Stellen Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich erhoben werden.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Auf § 11 BImSchG (Präklusionswirkung bei Teilgenehmigung) wird hingewiesen.
Die erhobenen Einwendungen werden dem Antragsteller und den Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich durch sie berührt wird. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift vorher unkenntlich gemacht, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.
Die auf Grund der im Januar und Februar 2008 durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung form- und fristgerecht bereits eingegangenen ca. 3.500 Einwendungen werden in diesem Verfahren auf Erteilung einer 1. Teilgenehmigung weiterhin berücksichtigt. Sie bedürfen zusammen mit aufgrund der Umplanung oder neu erhobenen gültigen Einwendungen der Erörterung.

Der Erörterungstermin findet am 25. Mai 2009, Beginn 9:30 Uhr, in der Dreifach-Turnhalle des Maristenkollegs Mindelheim, Champagnatplatz 1, 87719 Mindelheim, statt. Falls erforderlich wird die Erörterung an den darauf folgenden Werktagen, ebenfalls ab 9:30 Uhr, fortgeführt. Die Erörterung dauert täglich längstens bis 19:00 Uhr. Gesonderte Einladungen zu dem Erörterungstermin ergehen nicht mehr.

Die Einwendungen werden hierbei auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.

Der Erörterungstermin ist öffentlich. Es wird gebeten, einen Personalausweis mitzubringen. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch schriftliche Vollmacht gegenüber dem Landratsamt Unterallgäu nachzuweisen.

Es wird fortlaufend verhandelt. Soweit Einwendungen thematisch zusammengefasst erörtert werden, wird zu Beginn des Erörterungstermins die Reihenfolge der Erörterung durch den Verhandlungsleiter bekannt gegeben.
Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch die Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Mindelheim, 26.01.2009
Landratsamt Unterallgäu
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