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Verein Gesundes Wertachtal will weitere Nachbesserungen durchsetzen



Filteranlage für Bayerns drittgrößter Abfallverbrennungsanlage in der Kritik


Wenn am Dienstag, dem 7. Juli 2009 ab 9.30 Uhr in der Dreifachturnhalle des Maristenkollegs in Mindelheim die Erörterung von Bayerns drittgrößter Abfallverbrennungsanlage fortgesetzt wird, dann wird das kein langweiliges Nacharbeiten des in der ersten Erörterungswoche Ende Mai nicht geschafften Pensums sein. Dass es spannend bleibt, dafür sorgen schon die noch zur Diskussion stehenden Themen wie Anlagensicherheit, Verkehr, Abfallwirtschaft, Boden- und Gewässerschutz, Natur- und Landschaftsschutz sowie Umweltverträglichkeit.

Wir wehren uns gegen die Pläne der Fa. Lang-Papier(Myllykoski Corporation Finland), in der Gesundheitsregion Unterallgäu eine Müll- und Klärschlammverbrennungsanlage zu errichten, von der große Risiken für Umwelt und Gesundheit ausgehen, so Sprecher Dr. Joachim Herbold vom Verein „Gesundes Wertachtal“. Bei der Anhörung will der Verein Nachbesserungen fordern.

Besondere Aufmerksamkeit werden die Themen Verkehr und die Landwirtschaft auf sich ziehen. Bereits heute werden nach Angaben der Firma Lang täglich 307 Lkw-Fahrten durch das Unternehmen verursacht. Vor allem die Bewohner von Schwabmünchen-Süd und Hiltenfingen leiden schon jetzt unter dem hohen Lkw-Vehrkehr, vor allem auch nachts. Dies wird sich nach dem Ausbau der B 17 Richtung Landsberg und dem Bau des neuen Müllkraftwerks noch verschärfen. Daher haben die betroffenen Kommunen bereits im Februar Anlieferungszeiten (z.B. Nachtfahrverbot) sowie An- und Abfahrtsrouten gefordert. Schwabmünchen wird aber auch alle Aspekte, die eine mögliche Belastung ihrer Trinkwasserreserven anbelangen, genauestens prüfen müssen.

Da die Landkreise Unterallgäu und Ostallgäu die Regionen sind, in denen bayernweit die meiste Milch produziert wird, stehen auch viele Vertreter der Landwirtschaft dem Vorhaben der Firma Lang kritisch gegenüber. Die Landwirte befürchten vor allem bei einem nicht ordnungsgemäßen Betrieb und bei Störfällen der Anlage die Anreicherung von in kleinsten Mengen hochgiftigen Dioxinen und Furanen sowie von Schwermetallen im Boden und in der Nahrungskette, vor allem in der Milch. Dies hat für ihre Betriebe schwerwiegende Folgen, da für Landwirte und Gärtner inzwischen auch das Produkthaftungsgesetz gilt und sie unabhängig vom Verursacher für die Unbedenklichkeit ihrer Produkte haften. Aber auch die Richtli2 nien zu den EU-Direktzahlungen (Cross Compliance) nehmen die Landwirte hier in die Pflicht.

“Schon im Interesse von Landwirtschaft und Gartenbau genügt es nicht, dass - wie im Augenblick vorgesehen - die Emission von Dioxinen und Furanen (PCDD/F) nur einmal im Jahr nach Vorankündigung an drei aufeinander folgenden Tagen gemessen wird. Wir fordern eine kontinuierliche Langzeitbeprobung mit dem System AMESA, mit dem belgische Müllverbrennungsanlagen bereits standardmäßig ausgerüstet sind“, erklärte der Sprecher des Vereins Gesundes Wertachtal e.V., Dr. Joachim Herbold im Vorfeld der neuen Erörterungsrunde. „Unabhängig davon halten wir – schon wegen des Minimierungsgebotes von schädlichen Emissionen - die trockene Rauchgasreinigung, wie sie die Firma Lang vorgesehen hat, nach wie vor für unzureichend.“

Die zurückliegende Erörterung bewertete er als mühsames Ringen, vor allem auch angesichts einer wenig professionellen Verhandlungsleitung, die den berechtigten Anliegen der Einwender wenig Verständnis entgegen brachte. „Manchmal hatte man den Eindruck, die Behörde habe die Genehmigung der Anlage zumindest gedanklich schon unterschrieben.“ Dennoch arbeite die Bürgerinitiative weiter daran, den zuständigen Fachbehörden während der Erörterung ihre Kritikpunkte kompetent zu erläutern und darauf einzuwirken, dass der Antrag der Firma Lang entsprechend nachgebessert werde, so der Sprecher. „In diesem Sinne haben wir bereits durch Auflagen zur Überwachung der Dampfmenge erfolgreich verhindert, dass sich die Firma Lang über die beantragte Abgasmenge eine Kapazitätserhöhung von bis zu 41.000 Tonnen Abfälle pro Jahr genehmigen konnte. Auch Verbesserungen bei der Kontrolle der zum Einsatz kommenden 90.000 Tonnen Ersatzbrennstoffe haben wir erreicht. Diese sind allerdings aufgrund des großen Risikos von Kontaminationen, insbesondere bei Müll aus dem Ausland, noch vollkommen unzureichend.“ Hier müsse dringend nachgearbeitet werden, vor allem da die Firma Lang nun offiziell die Zusammenarbeit mit dem Entsorgungsunternehmen B+T bestätigt habe und dieses aller Wahrscheinlichkeit nach der Betreiber der Anlage sein werde.

Die aktuelle Selbstverpflichtung des Unternehmens, bei Stickoxiden die gesetzlichen Grenzwerte nur zur Hälfte auszuschöpfen, ist aus Sicht des Vereins Gesundes Wertachtal e.V. ein Schritt in die richtige Richtung. Im Gegensatz dazu sei allerdings die Selbstverpflichtung bei den äußerst problematischen Stäuben medienwirksame Augenwischerei, da sich hier die Halbierung des Grenzwertes nicht die Halbstunden- oder Tagesmittelwerte, sondern auf die Jahresmittelwerte beziehe. „Auch schlechte Filteranlagen bleiben heute unter 50 % des Grenzwertes“, bestätigt Umweltingenieur Peter Gebhardt.

Ganz konkret habe man, so Dr. Joachim Herbold, die Lebensqualität der betroffenen Bevölkerung im Blick. Daher habe der Anwalt der Bürgerinitiative eine Geruchsimmissionsprognose sowie ein Gutachten über die Bildung von Industrieschnee gefordert, die beide bislang in den Antragsunterlagen fehlen.

Unterstützt wird der Verein Gesundes Wertachtal e.V. von zahlreichen betroffenen Gemeinden, den Städten Schwabmünchen und Buchloe sowie dem Bund Naturschutz in Bayern e.V., die sich an der Finanzierung der Gutachter und des Anwalts beteiligen. „Über die finanzielle Unterstützung hinaus werten wir diese Kooperation auch als Vertrauensbeweis und als Anerkennung für unsere Arbeit“, erklärte der Vereinssprecher.

erschienen am: 2009-07-06 im europaticker


Fortsetzung des Erörterungstermin



Immissionsschutz;
Genehmigungsverfahren nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BimSchG) für die wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Papier durch Errichtung und Betrieb eines neuen Heizkraftwerks auf dem Werksgelände der Firma Gebr. Lang GmbH Papierfabrik, Fabrikstraße 4, 86833 Ettringen, Landkreis Unterallgäu (Gemarkung Ettringen, Flurstücke 2916, 2923, 3172, 3172/5); Umplanung; Antrag auf Erteilung einer 1. Teilgenehmigung

Fortsetzung des Erörterungstermins

Die gegen das von der Firma Gebr. Lang GmbH Papierfabrik, Ettringen, geplante Heizkraftwerk erhobenen Einwendungen wurden in der Zeit vom 25.05.2009 bis 29.05.2009 erörtert.
In den fünf Tagen der Erörterung konnten nicht alle Themenbereiche behandelt werden.
Am Freitagabend, den 29.05.2009, verfügte deshalb die Verhandlungsleiterin, dass der Erörterungstermin ausgesetzt wird und am Dienstag, den 07. Juli 2009 und ggf. an den folgenden Werktagen bei dem Stand fortgeführt wird, bei dem er am 29.05.2009 unterbrochen wurde.
Die Fortsetzung des Erörterungstermins findet in der Dreifach-Turnhalle des Maristenkollegs Mindelheim, Champagnatplatz 1, 87719 Mindelheim, statt.
Die Erörterung beginnt täglich um 9:30 Uhr und dauert täglich längstens bis 19:00 Uhr.


Folgende Themenbereiche stehen noch zur Erörterung an:
^ Anlagensicherheit (Fortsetzung)
^ Anlagenbezogener Lärm/Erschütterungen/Verkehr
^ Abfallwirtschaft
^ Boden- und Gewässerschutz (mit Fragen der Landwirtschaft) ^ Natur- und Landschaftsschutz
^ Umweltverträglichkeit


Die zu den verbliebenen Themen gehörenden Einwendungen werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.
Es wird fortlaufend verhandelt.
Mindelheim, 16.06.2009
Landratsamt Unterailgäu Back Oberregierungsrätin


Informationen vom Landratsamt UA zum Erörterungstermin | Download PDF-Datei


Erörterungstermin



Bis einschließlich 19. März 2009 können beim Landratsamt Unterallgäu oder bei den anderen oben genannten Stellen Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich erhoben werden.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Auf § 11 BImSchG (Präklusionswirkung bei Teilgenehmigung) wird hingewiesen.
Die erhobenen Einwendungen werden dem Antragsteller und den Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich durch sie berührt wird. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift vorher unkenntlich gemacht, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.
Die auf Grund der im Januar und Februar 2008 durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung form- und fristgerecht bereits eingegangenen ca. 3.500 Einwendungen werden in diesem Verfahren auf Erteilung einer 1. Teilgeneh¬migung weiterhin berücksichtigt. Sie bedürfen zusammen mit aufgrund der Umplanung oder neu erhobenen gültigen Einwendungen der Erörterung.

Der Erörterungstermin findet am 25. Mai 2009, Beginn 9:30 Uhr, in der Dreifach-Turnhalle des Maristenkollegs Mindelheim, Champagnatplatz 1, 87719 Mindelheim, statt. Falls erforderlich wird die Erörterung an den darauf folgenden Werktagen, ebenfalls ab 9:30 Uhr, fortgeführt. Die Erörterung dauert täglich längstens bis 19:00 Uhr. Gesonderte Einladungen zu dem Erörterungstermin ergehen nicht mehr.

Die Einwendungen werden hierbei auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.

Der Erörterungstermin ist öffentlich. Es wird gebeten, einen Personalausweis mitzubringen. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch schriftliche Vollmacht gegenüber dem Landratsamt Unterallgäu nachzuweisen.

Es wird fortlaufend verhandelt. Soweit Einwendungen thematisch zusammengefasst erörtert werden, wird zu Beginn des Erörterungstermins die Reihenfolge der Erörterung durch den Verhandlungsleiter bekannt gegeben.
Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch die Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Mindelheim, 26.01.2009
Landratsamt Unterallgäu
Back Oberregierungsrätin