"Au Backe"
Nun ist es amtlich und unwiderruflich! Das Klageverfahren der BI-Klägergruppe gegen den Freistaat Bayern wird vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof in München verhandelt. Dieser Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg bedeutet eine schallende Ohrfeige für den Vertreter des Freistaats Bayern, den Landrat Weirather und seine federführende Abteilungsleiterin Frau Back.
Im Genehmigungsbeschluss war als Rechtsbehelfsbelehrung festgelegt worden, dass eine Klage gegen die Genehmigung beim Verwaltungsgericht Augsburg eingereicht werden muss, was die Klägergruppe der BI nach Erscheinen der Genehmigung auch unverzüglich in die Wege leitete. Das Gericht in Augsburg kam jedoch zu dem Schluss, dass die juristischen und fachlich-sachlichen Dimensionen des geplanten Vorhabens über die Zuständigkeit einer ersten Instanz hinausgehen würde, und verwies das Verfahren umgehend an den Bayrischen Verwaltungsgerichtshof in München.
Aus nahe liegenden Gründen waren weder die Genehmigungsbehörde noch die Firma Lang mit diesem Schritt einverstanden. In einer Stellungnahme versuchte Frau Back das Gericht von der Richtigkeit ihrer Entscheidung zu überzeugen, um das Verfahren in der ersten Instanz zu halten. Vergeblich! Die Augsburger Richter setzten sich über ihre Einwände hinweg und beschlossen unanfechtbar, die Klage nach München zu verweisen. Schmerzlich muss Frau Back nun erkennen, dass sie nicht mehr Herrin des Verfahrens ist, und ihre eigene Beurteilung der Sachlage nicht mehr das Maß aller Dinge ist wie bisher. Sie muss zur Kenntnis nehmen, dass der Takt im Verfahren nun andren Orts vorgegeben wird, und sie wird sich darauf einstellen müssen, dass ihre - manchmal schwer nachvollziehbare - Beurteilung der Sachverhalte von höher qualifizierten Juristen auf den Prüfstand gestellt wird. Dies gilt für die verfahrensrechtliche Problematik ebenso, wie für ihre Rechtsauffassung bei der Einordnung der materiellen Sachverhalte.
Zieht man die Klagebegründung der BI-Klägergruppe in Betracht, so liegt die Wahrscheinlichkeit nahe, dass Frau Back vor dem obergerichtlichen Senat einige ähnliche Schlappen hinnehmen muss, wie bereits vor dem eigentlichen Prozessbeginn. Mit welchen Auswirkungen ist derzeit noch schwer abzuschätzen. Die Kläger der BI können jedoch durchaus zuversichtlich ins Verfahren gehen.
C. Fiber
Der ist gut! Ich erinnere mich noch, wie Frau Back in der Anhörung im Mai 2009 ganz stolz verkündete, sie sei Juristin!
Tja, die vorauseilende Unterwürfigkeit gegenüber Lang holt sie nun anscheinend ein.
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