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19.10.2010 08:58 Alter: 2 yrs

Auszug aus der Genehmigung zum Thema "Gesundheit"

ab Seite 72 wird folgendes in der Genehmigung geschrieben:

4. Gesundheitsgefahren / Toxikologie

 

In den Einwendungen wurden folgende Hauptargumente angeführt:

 

a) Durch den Betrieb des neuen Heizkraftwerkes werden erhöhte Gefahren für die menschliche Gesundheit befürchtet. Angeführt werden unter anderem die Zunahme der Häufigkeit von Krebs-, Asthma- und Hauterkrankungen, Allergien, hormonellen sowie psychischen Beeinträchtigungen, verminderter Abwehrkräfte sowie eine Verringerung der Lebenserwartung, hauptsächlich bei Risikogruppen wie Kindern, älteren oder be- reits vorgeschädigten Menschen. Die Gefahr von genetischen Schädigungen des Erb- gutes, Unfruchtbarkeit sowie Missbildungen und Entwicklungsstörungen bei Kindern würde ansteigen. Auch Komplikationen während einer Schwangerschaft sowie Konta- minationen der Muttermilch durch Schadstoffe könnten nicht ausgeschlossen werden. In den Antragsunterlagen sei nicht auf die vom Anlagenbetrieb ausgehenden verschie- denen Gesundheitsrisiken durch Rauchgase, insbesondere Feinstäube, Schlacke und andere Verbrennungsrückstände eingegangen worden. Es wird bemängelt, dass in dem lufthygienische Gutachten, welches Bestandteil der Antragsunterlagen ist, nur auf die Einzelwirkungen der klassischen Schadstoffe wie Schwermetalle, Stickstoffdioxid, Chlorwasserstoff, Fluorwasserstoff und Kohlenmonoxid, nicht aber auf das Zusam- menwirken mehrer Schadstoffe (sog. Synergieeffekte) eingegangen wird.

 

b) Zur Untersuchung von Wechselwirkungen beim Schutzgut Mensch wird die Ermittlung der maximalen Zusatzbelastung durch kanzerogene und toxische Schadstoffe mittels eines Belastungspfadmodells gefordert.

 

c) In den Antragsunterlagen werden für die PCDD/F Werte des LAI 2004 verwendet, die zweifelhaft sind. Für PCDD/F hat der LAI keinen Wert festgelegt, da PCDD/F und coplanare PCB unter einem gemeinsamen Beurteilungsmaßstab von 150 fg/m3 nach WHO-TEQ festgelegt wurden. Weiterhin ist anzumerken, dass für Werte nach LAI 2004 eine Irrelevanz bei 3 % des Vorsorgewertes nicht zwingend gegeben, sondern zu- nächst bei 1 % des Vorsorgewertes anzusetzen ist. Für nicht kanzerogene Luftschad- stoffe beträgt nach Nr. 5.2.2 LAI 2004 - Prüfung hinreichender Anhaltspunkte - eine Bagatellgrenze von 1 %. Für kanzerogene Luftschadstoffe ist nach Nr. 5.2.2 LAI 2004, festgelegt, dass eine Sonderfallprüfung ausgeschlossen werden kann, wenn die Sum- me der Risiken das Krebsrisiko für keine im Einwirkungsbereich der Anlage lebende Person um mehr als 1:1.000.000 pro Lebenszeit erhöht. Als kanzerogene Luftschad- stoffe gemäß LAI 2004 sind beim beantragten Vorhaben Benzol, As, Cd, Ni, BAP, PCDD/F und coplanare PCB, Cr und Cr(Vl) zu betrachten. Unter dieser Prämisse ist die Angabe der 3 %-Irrelevanz unzutreffend. Vielmehr ist das summarische zusätzliche Risiko durch die von der beantragten Anlage ausgehenden Emissionen und Immissio- nen zu bewerten. Mit der Angabe von 3%-Werten vom LAI-Vorsorgewert als lrrelevanzkriterium führt der Antrag bereits den ersten Schritt einer Sonderfallprüfung nach LAI durch, ohne diese dann aber tatsächlich vollständig durchzuführen.

 

Die Einwendungen sind unbegründet.

 

zu a) Eine Erhöhung des gegenwärtigen Gesundheitsrisikos durch den Betrieb des neuen Heizkraftwerkes, insbesondere auch für Risikogruppen wie Kinder, Schwangere sowie alte und kranke Menschen, kann ausgeschlossen werden. Es ist keine signifikante Er- höhung des Krebsrisikos der Bevölkerung durch den Betrieb des neuen Heizkraftwer- kes zu erwarten. Gleiches gilt für gesundheitliche Spätfolgen. Dies ist das Ergebnis ei- ner umfassenden humantoxikologisch-umweltmedizinischen Bewertung der Emissio- nen der geplanten Anlage in dem von der Genehmigungsbehörde in Auftrag gegebe- nen Gutachten der GUK Gesellschaft für Umwelttoxikologie und Krankenhaushygiene mbH, Wetzlar, vom 30.03.2009. Demnach liegen die Zusatzbelastungen durch Schad-Seite 73

 

stoffe aus dem Betrieb des neuen Heizkraftwerks alle unterhalb der Irrelevanzschwelle nach TA Luft, sie sind als vernachlässigbar einzustufen. Die schon vorhandenen Im- missionskonzentrationen verändern sich praktisch nicht. Die Gesamtexposition liegt weit unterhalb der entsprechenden Richt- oder Grenzwerte.

 

zu b) Das so genannte Belastungspfadmodell ist nur dann sinnvoll anwendbar, wenn eine erhebliche Änderung der vorhandenen Exposition durch Umweltschadstoffe anzuneh- men ist. Die (Zusatz-) Konzentrationen der prognostizierten Schadstoffe sind so gering, dass eine „Referenzperson“, die sich während bzw. nach der gesamten Betriebszeit des Heizkraftwerkes (30 Jahre) ein Leben lang an der ungünstigsten Einwirkungsstelle aufhält und sich ausschließlich durch die pflanzliche und tierische Nahrung aus diesem Gebiet (ungünstigste Einwirkungsstelle) ernährt, nicht messbar zusätzlich belastet wür- de.

 

zu c) Es ist richtig, dass der LAI (2004) einen Zielwert für die langfristige Luftreinhaltung von 150 fg/m3 für Dioxine/Furane und dioxinähnliche Substanzen festgelegt hat. Nach An- gaben des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (www.lanuv.nrw.de/home.htm) wird in Ermangelung eines speziell für Genehmi- gungsverfahren nach BImSchG und TA Luft abgeleiteten Beurteilungsmaßstabes in der Praxis dieser LAI-Zielwert bei Bedarf zum Vergleich mit Immissionskonzentrationen im Rahmen der Anhaltspunkteprüfung für eine Sonderfallprüfung und bei der Sonderfall- prüfung nach Nr. 4.8 TA Luft herangezogen. Fachlich ist dies nicht zu beanstanden.

 

Im vorliegenden Fall beträgt die Zusatzbelastung der PCDD/F 0,33 fg/m3 (0,22 % des Zielwertes von 150 fg/m3). Diese Konzentration liegt deutlich unterhalb sowohl von ei- ner angenommenen Irrelevanzgrenze von 1 % (entsprechend 1,5 fg/m3) als auch von einer angenommenen Irrelevanzgrenze von 3 % (entsprechend 4,5 fg/m3).

 

Weiterhin ergibt die Sonderfallprüfung, dass das zusätzliche Krebsrisiko von Dioxinen und Furanen bei 4,6 x 10-10 liegt, das sind 5 zusätzliche Krebsfälle auf 10 Milliarden Menschen. Dieses zusätzliche Krebsrisiko ist extrem niedrig und aus umweltmedizi- nisch-humantoxikologischer Sicht als vernachlässigbar einzustufen.

 

Der gesamte Genehmigungstext kann im Internet unter www.landratsamt-unterallgaeu.de/aktuelles/genehmigungsverfahren-papierfabrik-lang.html abgerufen werden.



Das Auge, 11-12-10 03:10:
- Bestehende Vorbelastungen
- Kombinationswirkungen von Schadstoffen
- nicht-berücksichtigte Schadstoffe
- Auswirkungen auf die Nahrungskette

Dr.Kruse machte die Schwächen des vermeintlichen Gesundheitsgutachtens deutlich. Warum wird Dr.Kruse nicht zitiert?
Ignoranz, 11-12-10 03:13:
Es ist immer das gleiche im Mindelheimer Landratsamt. Die Beamten sind befangen bzw. werden "geführt". Warum wurde gerade ein Dr.Eikmann von Wetzlar vom Landratsamt nach Bayern gerufen? Eikmann heißt alles für gut und unbedenklich. MCS ist für ihn z.B. keine schadstoffverursachte Krankheit. Dr.Eikmann hat der Industrie bereits beim Holzschutzmittelprozess einen großen Gefallen erwiesen.
Das Auge, 11-12-10 03:16:
Vorbelastungen gibt es zu Genüge und die schleichende Vergiftung der Menschen wird billigend in Kauf genommen.

http://www.eu-koordination.de/umweltnews/news/chemie/529-die-sechs-gefaehrlichsten-umweltgifte-der-welt
Ignoranz, 11-12-10 03:22:
Und die Mindelheimer Zeitung unter dem Dach der Augsburger Allgemeinen ist auf den Schwindel hereingefallen.

In anderen Regionen wird differenzierter Bericht erstattet.

http://www.wochenspiegel-paderborn.de/?page=show&id=43457

Das spricht nicht gerade für die Manschaft um Herrn Stoll.
Das Auge, 11-12-10 03:25:
Was ist von Behörden und der Justiz zu erwarten? Wie tickt der Justizapparat? Ein kurzer Eindruck (komplett unter http://www.freitag.de/politik/0135-staatsanwaltschaften)

"Ich will an dieser Stelle einmal von meinen Erfahrungen berichten, die ich mit der Generalstaatsanwaltschaft gemacht habe. Als kleiner Staatsanwalt, hat man wenig zu tun mit der vorgesetzten Behörde. Der ist es völlig egal, ob man den Räuber für drei oder für sechs Jahre ins Gefängnis steckt oder ob man den Ladendiebstahl wegen Geringfügigkeit einstellt oder zur Anklage bringt. Erst wenn man es mit bedeutenderen Verfahren zu tun hat, kommt die vorgesetzte Behörde ins Spiel. Bedeutend heißt: politisch, Verfahren also gegen Repräsentanten aus Politik und Wirtschaft.

In meinem Fall war das das Holzschutzmittel-Verfahren. Da ging es nicht nur um Körperverletzung, sondern auch um erfolgreiche Geschäftsführer, große Konzerne und sogar um die Chlorchemie. Da stand der Generalstaatsanwalt plötzlich auf der Matte. Auffällig oft musste ich Berichte schreiben. Über die Generalstaatsanwaltschaft an das Justizministerium. Die Aufträge waren umfangreich. Zahlreiche Fragen mussten beantwortet werden. Ein bis zwei Tage saß man schon an einem solchen Bericht. Dadurch wurde man immer wieder von der eigentlichen Ermittlungsarbeit abgelenkt. Für den Laien vielleicht schwer nachvollziehbar, aber die erfolgreiche Befassung mit einem komplizierten Vorgang setzt voraus, dass man sich für längere Zeit ungestört mit der fraglichen Materie befassen kann. Solchermaßen komplexe Sachverhalte verlangen höchste Konzentration. Berichtsaufträge sind da das reinste Gift. Schnell wurde klar: Der Oberboss will das Verfahren nicht.

Bestimmt genauso störend sind die Besprechungen beim Generalstaatsanwalt. Immer wieder muss man dorthin. Der sachbearbeitende Staatsanwalt, sein Abteilungsleiter und sein Behördenleiter sitzen dann dem Generalstaatsanwalt, seinem Vertreter und dem Leiter der entsprechenden Abteilung gegenüber. Drei gegen drei als Mindestbesetzung. In vornehmer Umgebung mit einem Hauch Luxus, den normale Staatsanwälte von ihrem Arbeitsplatz nicht kennen, wird erst Kaffee serviert, und dann heißt es warten. Denn in aller Regel fehlt noch jemand, meist der »General«, wie man den Boss aller Strafverfolger zweideutig zu nennen pflegt. Warten unter diesen Bedingungen ist unangenehm. Wie beim Arzt wächst mit jeder Minute auch die Angst. Die ist gewollt, denn Angst macht gefügig.

Der Ablauf der Veranstaltung entspricht dem hierarchischen Aufbau der Behörde. Zuerst knöpft sich der Generalstaatsanwalt den Behördenleiter vor und macht ihm klar, dass man dieses Verfahren sowohl aus rechtlichen als auch anderen Gründen nicht will. Der Behördenleiter ist Behördenleiter, weil der Generalstaatsanwalt es so wollte. Das gleiche geschieht mit dem eine Stufe darunter positionierten Abteilungsleiter. Ihm gegenüber wird der Ton noch schärfer, denn der hätte es ja in der Hand gehabt, den Sachbearbeiter früh genug zu bremsen. »Dass Sie zur Fantasterei neigen«, heißt es da schon mal, »war mir ja bekannt, aber für so blauäugig hätte ich Sie nicht gehalten.« Auch der Behördenleiter ist Behördenleiter, weil der »General« es so wollte. Dem sachbearbeitenden Staatsanwalt selbst vermittelt man seine Missachtung, indem man ihn weitgehend ignoriert oder auch schon mal examiniert.

Nach zwei Stunden verlässt man schweißgebadet den Ring. Dort will man nie wieder hin. Aber nur wenn man den klar formulierten Vorstellungen der Oberbehörde nachkommt, kann man sich diesen Wunsch erfüllen. Anderenfalls wiederholt sich die Tortur beliebig oft. Es gibt keinen Zweifel, wer am längeren Hebel sitzt. Irgendwann ist der Patient weichgekocht. Macht ist geübt in Brutalität und in Kreativität. Da wird der störrische Dezernent auch schon mal mit der Forderung auf Rückzahlung der Kosten eines Gutachtens konfrontiert, das er angeblich ohne Berechtigung in Auftrag gegeben hat. Und da steht stets und immer die Frage der Karriere, der Beförderung im Raum, die für den kleinen Staatsanwalt so wichtig ist und die ohne das Plazet der vorgesetzten Behörde nicht möglich ist.

Die Justiz hat es nicht leicht, sich den Rücken frei zu halten. Vor allem die Politik fühlt sich von ihr massiv gestört. Und die hat mit Objektivität nur selten was am Hut, sondern vertritt eigene Interessen und die befreundeter Mächte: Es sind die Interessen der Herrschenden. Über den Justizminister hat sie Richter und Staatsanwälte fest im Griff. Beförderung und Ressortverteilung sind die übergeordneten Steuerungsmittel, der Rapport erledigt den Rest."
(Ex-Oberstaatsanwalt Professor Dr. Erich Schöndorf)
Ignoranz, 11-12-10 03:38:
Danke "Auge", der Link (http://www.eu-koordination.de/umweltnews/news/chemie/529-die-sechs-gefaehrlichsten-umweltgifte-der-welt) ist interessant. Die ersten vier Schadstoffe hat sich Lang genehmigen lassen. Da kann man später nicht sagen, man hat es nicht erahnen können, was da einen erwartet hätte. Wo sind eigentlich die Verantwortlichen? Schauen sie nur zu? Wiegen sie sich in sicherer Entfernung? Warum wird die Anlage nicht bei Schondorf errichtet, wo der verantwortliche Werkleiter wohnt?
Das Auge, 11-12-10 03:50:
Es gibt Menschen, die sprechen hinsichtlich schleichender Vergiftung eine viel deutlichere Sprache:

http://www.toxcenter.de/

http://www.nlnv.de/front_content.php?idart=476
Ignoranz, 11-12-10 04:20:
Eine gute Zusammenfassung der Kritikpunkte findet man unter

http://www.mahnwachegesundeswertachtal.de/kritik
Ignoranz, 13-12-10 00:31:
Dr.Kruse mahnte ebenso an:
* Zugrundelegung lediglich administrativer Grenzwerte anstatt Vorsorgewerte anzusetzen
* Die Wirkung der Stäube werde unterschätzt, bei denen es praktisch keine Dosis-Wirkschwelle gebe.
Jud, 22-03-12 06:50:
Unter dem Titel And the winner is IMUREK habe ich osbeen meine eigenen leidvollen Erfahrungen notiert und stodfe osbeen bei meiner Recherche auf diesen Artikel.Ich bin auch ein Opfer dieser Rabattvertre4ge geworden. Allein fehlt mir der Glaube, dass Appelle des Bundesrates an der zur Zeit verwendeten Praxis etwas e4ndern.Patientenrechte? nach dem heutigen Gespre4ch mit meiner KK mit Ffcdfen getreten.- Leider -

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