Klagebegründung im Überblick
Nach einigen Verzögerungen und einer unerwarteten Weichenstellung ist der Rechtszug der Kläger der BI gegen den Genehmigungsbescheid des Landratsamtes auf dem richtigen Gleis angekommen und hat Fahrt aufgenommen. Seit dem 2. Mai 2011 liegt die offizielle Klagebegründung dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung vor. Sie wird nun vom Gericht dem beklagten Landratsamt sowie der beigeladenen Firma Lang-Papier zur Stellungnahme zugeleitet.
Im Anschluss daran haben die Kläger der BI eine weitere Möglichkeit der Erwiderung. Nach Einschätzung der Juristen findet eine mündliche Verhandlung erstmals im Spätherbst dieses Jahres statt.
Die umfangreiche Klageschrift (einschließlich des materiellen Gutachtens 150 Seiten) umfasst zwei Hauptteile: den rein juristisch-verfahrensrechtlichen Abschnitt und den technisch materiellen Teil, welcher die planerischen und umweltrelevanten Sachverhalte zum Thema hat. Beide Teile sind eng miteinander verzahnt. Die Grundlage für den materiellen Abschnitt bildet ein Gutachten des Umwelttechnischen Ingenieurbüros Gebhardt. Dieses Gutachten beurteilt die Ergebnisse des Erörterungstermins und den Text des Genehmigungsbeschlusses unter den Gesichtspunkten der umwelttechnischen Vorschriften und Standards. Eingearbeitet sind auch wichtige Erkenntnisse und Fakten, die während des Genehmigungsverfahrens und in dessen Nachlauf von den Aktivisten der BI erarbeitet und über Stellungnahmen der Behörde zur Kenntnis gebracht wurden.
Der erste Abschnitt im verfahrensrechtlichen Hauptteil der Begründung klärt die Rügebefugnis und die individuelle Betroffenheit der vier Einzelkläger ab.
Im zweiten Abschnitt werden verfahrensrelevante Fehler gerügt, welche die formelle Rechtmäßigkeit der Genehmigung in Frage stellen. (zum Beispiel Verstoß gegen die 9. Bundes-Immissionsschutzverordnung, fehlerhafte Umweltverträglichkeitsprüfung, Anwendbarkeit der Störfall-Verordnung).
Der zweite Hauptteil der Klagebegründung zur materiellen Rechtmäßigkeit der Genehmigung kann in vier Sachbereiche gegliedert werden:
Rechtswidrigkeiten im Immissionsschutz
In diesem Abschnitt werden unter Anderem gerügt:
- mangelhafte Qualitätssicherung aller Verbrennungsstoffe
- fehlerhafte Emissionsprognose durch die Möglichkeit eines Parallelbetriebs von verschiedenen Kesselanlagen, sowie durch die Mischverbrennung einzelner Abfallfraktionendie fehlerhafte Beurteilung (De Novo) und unzureichende Überwachung der Dioxinemissionen (das AMESA-Verfahren gilt inzwischen als Stand der Technik)
- die Vorgaben der TA-Lärm werden unvollständig und fehlerhaft angewendet (Bauplanungsrecht)
Verstöße gegen BauGB und Bauplanungsrecht
- in diesem Punkt wird die mangelhafte oder schwer nachvollziehbare Überplanung des Gemeindebereichs Ettringen gerügt (TA-Lärm)
- wesentlichen Klärungsbedarf erfordert der Standort der geplanten Anlage im Innen- bzw. Außenbereich. Bereits im Februar 2010 wurde dem Landratsamt eine diesbezügliche ausführliche Rechtsexpertise zugeleitet (leider ohne erkennbare Auswirkung).
Bayerisches Naturschutzgesetz, öffentliche Belange
- dieser Abschnitt befasst sich mit Verstößen gegen das Bayerische Naturschutzgesetz (Landschaftsschutzgebiet Wertachtal), dem Wasser- und Bodenrecht, sowie dem allgemeinen Umweltschutz. Die Vorgaben der Regionalpläne Donau-Iller und dem Regionalplan Augsburg, sowie des Landschaftsplans der Gemeinde Ettringen werden auf Rechtswirksamkeit geprüft.
Situation Baugrund
- ausführlich wird auf die gefährlich-ungeklärte Situation am vorgesehenen Baugrund hingewiesen. Zum einen wird die Standfestigkeit der vorhandenen Werks-Deponie auch von Gutachtern der Behörde und der Firma Lang als unwägbar eingestuft, zum anderen wird nachdrücklich eine gesetzlich vorgeschriebene historische Erkundung und eine exakte Detailuntersuchung der vorhandenen Altlasten auf dem Baugelände und dem Umgriff eingefordert. Dass auf dem Baugelände Altlastenverdacht besteht, wurde inzwischen auch im Genehmigungstext eingeräumt.
Alle Mitstreiter unserer BI können stolz darauf sein, durch ihren Einsatz den Widerstand bis zum Gerichtsverfahren aufrechterhalten zu haben. Es musste sehr viel Überzeugungsarbeit geleistet werden, um klar zu machen, dass der Klageweg nach dem Erörterungstermin als einzige Möglichkeit blieb, die Müllverbrennung zu verhindern. Inzwischen haben sich vier Persönlichkeiten mit aufrechtem Gang und Stehvermögen bereit erklärt, stellvertretend für die Bewohner der Region deren berechtigte Ansprüche auf Gesundheit und Lebensqualität vor Gericht zu vertreten. Wir bedanken uns bei diesen Mitstreitern und gehen zuversichtlich davon aus, dass ihr Engagement nicht erfolglos sein wird.
Der Vorstand.
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