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20.10.2011 21:20 Alter: 211 days

Offizielle Bestätigung im Amtsblatt 42 vom 19.11.2011 des Landratamtes Unterallgäu

Immissionsschutz Genehmigungsverfahren nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Papier durch Errichtung und Betrieb eines neuen Heizkraftwerks durch die Firma UPM Ettringen, Gebr. Lang GmbH Papierfabrik, Fabrikstraße 4, 86833 Ettringen, auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 2916, 2923, 3172 und 3172/5 der Gemarkung Ettringen
Rücknahme des Antrags vom 07.01.2009

Die Firma UPM Ettringen, Gebr. Lang GmbH Papierfabrik, hat mit Schreiben vom 12.10.2011 den Antrag vom 07.01.2009 zurückgenommen.

Das durch die Rücknahme des Antrags erledigte Verfahren wird hiermit eingestellt. Es wird darauf hin- gewiesen, dass der Bescheid des Landratsamtes Unterallgäu vom 05.10.2010, Gesch.-Nr. 31 - 1711.0/2, mit Ausnahme der Kostenentscheidungen, unwirksam geworden ist.

Die Rücknahme des Antrags wird hiermit öffentlich bekannt gegeben (§ 20 Abs. 4 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV i.V.m. § 10 Abs. 8 Satz 1 BImSchG).

Orginal lesen im Amtsblatt 42 vom 19.11.2011 des Landratsamtes Unterallgäu (PDF) >>>



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