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30.12.2011 15:31 Alter: 140 days

Zum Windkrafterlass bayerischer Ministerrat vom 20.12.2011

Für alle umweltbewussten Zeitgenossen bedeutete die Wende weg von der Atomkraft und fossilen Ressourcen hin zu erneuerbaren Energieträgern einen erfreulichen Schritt in die Zukunft.

In der allgemeinen Hochstimmung über diese Entwicklung wurde aber häufig übersehen, dass auch die Nutzung erneuerbarer Energieträger Nachteile für Natur und Umwelt und die Lebensqualität der Bürger mit sich bringen kann, wenn diese Wenden ohne ein umfassendes umweltschonendes Gesamtkonzept vollzogen wird.

Die überall sichtbaren Auswüchse des industriellen Maisanbaus zur Biogasgewinnung sind nur ein signifikantes Beispiel.

Die unterschiedlichen Anlagen und Einrichtungen zur alternativen Energiegewinnung werden künftig unser gewohntes liebgewonnenes Landschaftsbild nachhaltig verändern und ein eingefahrenes Verhaltensmuster (Landschaft, Naherholung) erheblich verändern.

Diese Beeinträchtigungen sind unausweichlich im Hinblick auf den Klimawandel und für die Lebensqualität späterer Generationen unerlässlich. Sie müssen deshalb weitestgehend durch intelligente  Planung und durchdachten, umweltschonenden Betrieb abgefedert werden.

Anstatt aber ein schlüssiges Konzept mit entsprechenden anspruchsvollen Vorgaben zum Schutz von Bevölkerung, Natur und Umwelt vorzulegen, werden - wie aus der Vergangenheit bekannt - bereits bestehende hohe Standards reduziert und eingeschränkt.

Um den festgelegten Umstellungszeitplan einzuhalten, und um anonymen Investoren und Konzernen den Einstieg und die Kontrolle in die erneuerbaren Energien zu ermöglichen, hat die Bayerische Staatsregierung am 20.12.2011 einen „Windkrafterlass“ beschlossen, welcher einem rücksichtslosen Umgang mit Natur und Umwelt Tür und Tore öffnet, die Interessen von betroffenen Bürgern aber außen vor lässt.

So wird die Bewilligungsfrist für Windkraftanlagen von bisher 10 Monaten auf 3 Monate verkürzt, was eine angemessene Überprüfung von geplanten Anlagen nahezu unmöglich macht. Dies gilt insbesondere für die Geräuschemission: 

Nach dem neue Erlass ist kein Lärmgutachten nach TA-Lärm vorgeschrieben, wenn sich die nächstliegende Wohnbebauung im Babstand von 1000 Metern befindet.

Hauptwindrichtung, durchschnittliche Windstärke und Oberflächenstrukturen werden nicht mehr berücksichtigt.

Außerdem ist eine naturschutzrechtliche Neubewertung vorgesehen, in deren Folge nur noch 10% (!) der Gesamtfläche des Freistaates für Windkraftanlagen tabu sind. Natur- und Landschaftsschutzgebiete samt ihrem Erholungswert sind somit in Mitleidenschaft gezogen.

Verdächtig, aber gleichzeitig entlarvend, ist die Vorlage im Windkrafterlass, dass keine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist. Was den Menschen und der Umwelt zugemutet werden kann, entscheiden Kommunalpolitiker und Fachbehörden.

Wie diese Instanzen entscheiden, und auf welcher Seite sie stehen, hat die BI „Gesundes Wertachtal“ in ihrem Widerstand gegen die Müllverbrennung zur Genüge erfahren. Im Laufe dieser Auseinandersetzung hat sich herausgestellt, dass hier wie andernorts der Zusammenschluss mündiger Bürger die einzige Möglichkeit war, welche die eigentlichen Bedürfnisse von Bevölkerung und Umwelt nachdrücklich wahrnehmen konnte.

Nachdem im Windkrafterlass der Bayerischen Staatsregierung die Beteiligung der Bürger nicht vorgesehen ist, müssen es landesweit wieder die Bürgerinitiativen sein, welche die Auswüchse anonymer profitorientierter Interessengruppen verhindern.

Die Energiewende ist zwingend notwendig, aber sie kann nur erfolgreich gestaltet werden, wenn sie sich auf die Akzeptanz der Bevölkerung stützen kann.

Viele Möglichkeiten und Denkanstöße liegen auf dem Tisch:

  • dörfliche Genossenschaften ebenso, wie
  • überschaubare Gemeindezusammenschlüsse in Energieparks.

Anonyme Strukturen unter Ausschluss der Bürgerbeteiligung sind mit Sicherheit der falsche Weg.

C. Fiber

Hier kann auf der offiziellen Seite bayern.de nachgelesen werden >>>



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